WOHNEN & INDIVIDUELLE VERSORGUNG

Ein Zuhause.
Ein abgestimmtes Miteinander.

Besondere Unterstützung und privates Wohnen können zusammengehören. Entscheidend ist, dass der Wohnraum und die individuell benötigte Versorgung aufeinander abgestimmt werden.

Das Konzept verstehen

ZWEI BEREICHE. EIN WOHNUMFELD.

Klar vereinbart.
Persönlich abgestimmt.

Wohnen und pflegerische Versorgung haben jeweils einen eigenen vertraglichen Rahmen. Diese Trennung macht die Zuständigkeiten verständlich.

01 / DAS WOHNEN

Ihr privater Raum.

Das Wohnangebot der Wohnen und Leben Vermietungs-GmbH umfasst abgeschlossene, teilmöblierte Wohnungen mit Zugang zu den gemeinschaftlichen Bereichen.

  • Ein eigener Mietvertrag
  • Privatsphäre in einer abgeschlossenen Wohnung
  • Raum für persönliche Möbel und Gegenstände
  • Gemeinschaftsraum und Wintergarten
Die Immobilie entdecken
02 / DIE VERSORGUNG

Individuelle Begleitung.

Die Versorgung erfolgt durch spezialisierte ambulante Anbieter. Welche pflegerischen Leistungen notwendig sind und übernommen werden, wird individuell mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart.

  • Ein separater Pflegevertrag
  • Abstimmung des persönlichen Versorgungsbedarfs
  • Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege
  • Zusammenarbeit der beteiligten Fachpersonen
Das eigene Anliegen besprechen

FRAGEN ZUM ZUSAMMENSPIEL

Was vor dem
Einzug wichtig ist.

Ein persönliches Gespräch schafft Orientierung. Diese Themen helfen dabei, das Wohnen und die benötigte Versorgung gemeinsam einzuordnen.

Für wen ist das Wohnangebot gedacht?

Das Hauskonzept richtet sich an erwachsene Menschen, die kontinuierliche außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege benötigen und zugleich privat als Mieterin oder Mieter wohnen möchten.

Wie werden Wohnen und Pflege vereinbart?

Mietvertrag und Pflegevertrag werden getrennt geschlossen. Die Vereinbarungen zur Wohnung und die Leistungen des ambulanten Versorgungsanbieters sollten jeweils im persönlichen Gespräch geklärt werden.

Was lässt sich im ersten Gespräch klären?

Besprechen Sie Ihr Interesse am Wohnangebot, Ihre Fragen zur Immobilie und den organisatorischen Rahmen. Für die fachliche Einschätzung und die Vereinbarung der Pflegeleistungen sind die beteiligten spezialisierten Anbieter zuständig.

Kann ich persönliche Möbel mitbringen?

Das veröffentlichte Wohnkonzept sieht teilmöblierte Wohnungen vor, die durch eigene Möbel und persönliche Gegenstände ergänzt werden können. Die konkrete Einrichtung lässt sich für die jeweilige Wohnung abstimmen.

Selbstbestimmt wohnen.
Versorgung individuell abstimmen.

Mehr über das Wohnkonzept

DER NÄCHSTE SCHRITT

Ihre Situation. Ein persönliches Gespräch.

Ob Sie sich selbst informieren oder als Angehörige nach einem passenden Wohnumfeld suchen: Ein erster Austausch hilft, Fragen zu sortieren und Zuständigkeiten zu klären.

Persönlich Kontakt aufnehmen