ZWEI BEREICHE. EIN WOHNUMFELD.
Klar vereinbart.
Persönlich abgestimmt.
Wohnen und pflegerische Versorgung haben jeweils einen eigenen vertraglichen Rahmen. Diese Trennung macht die Zuständigkeiten verständlich.
01 / DAS WOHNENIhr privater Raum.
Das Wohnangebot der Wohnen und Leben Vermietungs-GmbH umfasst abgeschlossene, teilmöblierte Wohnungen mit Zugang zu den gemeinschaftlichen Bereichen.
- Ein eigener Mietvertrag
- Privatsphäre in einer abgeschlossenen Wohnung
- Raum für persönliche Möbel und Gegenstände
- Gemeinschaftsraum und Wintergarten
Die Immobilie entdecken ↗02 / DIE VERSORGUNGIndividuelle Begleitung.
Die Versorgung erfolgt durch spezialisierte ambulante Anbieter. Welche pflegerischen Leistungen notwendig sind und übernommen werden, wird individuell mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart.
- Ein separater Pflegevertrag
- Abstimmung des persönlichen Versorgungsbedarfs
- Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege
- Zusammenarbeit der beteiligten Fachpersonen
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